Gegen Gewalt

Diese Definitionen von "Gewalt" listet der Duden auf:  

 

1.    "Macht, Befugnis, das Recht und die Mittel, über jemanden, etwas zu bestimmen, zu herrschen"  

 

2.1  "unrechtmäßiges Vorgehen, wodurch jemand zu etwas gezwungen wird"

 

2.2  "gegen jemanden, etwas [rücksichtslos] angewendete physische oder psychische Kraft,

       mit der etwas erreicht werden soll"

 

 3.   "(gehoben) elementare Kraft von zwingender Wirkung"

 

Diese mehrteilige Aufstellung macht deutlich: Es gibt nicht die Gewalt als eindeutig feststehenden Sachverhalt. Vielmehr ist der Begriff "Gewalt" eine Überschrift, die mehrere Erscheinungsformen und Ausführungsvarianten unter sich vereint. Hier folgen meine Stellungnahmen zu den drei oben gelisteten Punkten:

Zu Punkt 1., Recht zum Herrschen >>>

Gewalt steht hier als andere Bezeichnung für Macht oder Herrschaft. Aus diesem Blickwinkel geht es also nicht um Aggression, sondern um die Festlegung von legitimen, also gesetzlich abgesicherten Berechtigungen. So ist zum Beispiel die Staatsgewalt ein offizieller Begriff, der die auf eigenem Recht beruhende Herrschaft eines Staates gegenüber seinen Staatsangehörigen, Institutionen und Staatsgebieten bezeichnet. Die Gewaltenteilung sorgt in Rechtsstaaten wie Deutschland dafür, dass, kurz gesagt, nicht einer über alles bestimmen darf. Gesetzgebung ("Legislative"), ausführende Gewalt ("Exekutive", wie Polizei und Behörden) und Rechtssprechung ("Judikative") sind streng voneinander getrennt und kontrollieren sich gegenseitig.

 

Die sogenannte elterliche Gewalt bezeichnete bis 1980 den legitimen Machtumfang, mit dem Eltern über ihre Kinder bestimmen durften. (Seit 1980 heißt die offizielle Bezeichnung "elterliche Sorge".)

 

Eins haben alle hier genannten Gewalten gemeinsam: Die erlaubte Machtausübung ist abhängig von vielen Faktoren und kann sich je nach Land und Zeitalter stark unterscheiden. Was hier erlaubt ist, kann woanders verboten sein, und umgekehrt. Was früher hier erlaubt oder verboten war, kann nach heutigem Recht/Gesetz anders oder sogar genau entgegengesetzt legitimiert sein. Ein Beispiel für eine solche Änderung in Deutschland ist das "elterliche Züchtigungsrecht": Wie in vielen Ländern traditionell üblich, durften auch in der Bundesrepublik Deutschland Eltern ihre Kinder früher körperlich bestrafen. Zwar gab es zu dieser Berechtigung auch Einschränkungen, maßlose Misshandlungen waren auch früher schon fragwürdig. Ausdrücklich gesetzlich abgeschafft wurde die Erlaubnis zur "elterlichen Züchtigung" erst im November 2000. Seitdem haben Kinder laut § 1631 Abs. 2 BGB das "Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." ("Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung")
Zu Punkt 2., unrechtmäßig zwingendes und/oder rücksichtsloses Handeln >>>

Ich möchte hier die beiden oben aufgelisteten Unterpunkte 2.1 und 2.2 in meinen Betrachtungen zusammenfassen, da meiner Meinung nach im Schwerpunkt beide den selben Fokus setzen:

 

Jemand will unbedingt sein Ziel erreichen und greift dafür zu ALLEN Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen. Und das völlig unabhängig davon, ob dadurch Gesetze missachtet werden, Personen zu Schaden kommen oder sogar selbst notgedrungen straffällig und/oder gewalttätig werden.

Die in Punkt zwei aufgeführten Arten der Gewalt sind meines Erachtens diejenigen, die im alltäglichen Verständnis und im üblichen Sprachgebrauch die größte Rolle spielen. "Gewalt" als Wort für "aggressiver Angriff auf andere Lebewesen", ist zweifellos die erste Bedeutung, die den meisten Menschen in den Sinn kommt, wenn sie nach "Gewalt" gefragt werden. Es ist außerdem die Art von Gewalt, die jeden Menschen unmittelbar angreifen und im schlimmsten Fall über lange Zeit beeinträchtigen und belasten kann. Dabei ist es egal, ob sie sich körperlich oder seelisch gegen einen Menschen richtet. Es ist auch egal, ob sie ganz offensichtlich daherkommt und für andere sofort sichtbar ist oder ob sie sich im Gegenteil heimlich und hinterrücks im Verborgenen abspielt. Brutal und verletzend ist sie immer.

 

Diese Art der Gewalt ist es, auf die meine Website www.sommertraum-im-schattenlicht.com das Augenmerk richtet.

 

Hilfe zur Selbsthilfe kann immer ein Weg sein zu mehr Wachsamkeit, Selbstsicherheit und Selbstfürsorge.
Und damit ein Weg in mehr Zuversicht und Stärke.
Also: Ein Weg dahin, für Täter als Opfer möglichst uninteressant zu werden.

Zu Punkt 3., elementare Kraft >>>

Als "elementare Kraft" gelten zum einen die Naturgewalten, anders gesagt: die Naturkräfte, denen zweifellos jedes Lebewesen auf der Erde ausgesetzt und im Regelfall unterlegen ist. Dazu gehören Erdbeben, Sturmfluten, Vulkanausbrüche und viele weitere so genannte Naturkatastrophen. Aber nicht nur die Katastrophen, sondern auch die ganz normalen, regelmäßigen natürlichen Kreisläufe sind Ausdruck von Naturgewalt. Hier zeigt sich deutlich die oben aufgelistete "elementare Kraft von zwingender Wirkung", sorgen doch die Naturgesetze seit Jahrmillionen für die Reglementierung und Entwicklung aller Daseinsformen auf dem Planeten Erde. Allein schon ein Blick auf die tägliche Wetterkarte zeigt: Wir Menschen können, wie alle anderen Lebewesen, das Wetter in gewissem Maße nutzen, aber wir können es nicht erzeugen. Wo es stürmt, wo es schneit, wo es regnet, wo die Sonne scheint, wo ... Das Erzeugen des Wetters obliegt einzig und allein der Naturgewalt. Als weiteres Beispiel für die oben aufgeführte "elementare Kraft von zwingender Wirkung" kann im übertragenen Sinne auch die "göttliche Gewalt" genannt werden, die in religiösen Gesellschaften oft als unanzweifelbarer Wille oder unangreifbare Macht Gottes gilt und deren Auslegung gleichermaßen das gesellschaftliche wie auch das private Leben bestimmt.

Wo lauert Gewalt im Alltag?

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Antwort: Leider überall. In jeder Stadt. In jeder Straße. In jedem Haus. In jedem Raum.

An jedem See. In jedem Wald.

In jeder Beziehung. In jedem Treffen.

Überall.

Vielfältig und facettenreich.

Und zum Glück oft überwindbar.

Wen kann Gewalt treffen?

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Antwort: Jeden. Absolut jeden. Und jede. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen, Junge und Alte.

Arme und Reiche, Einheimische und Ortsfremde, Kranke und Gesunde, Verwandte und Freunde.

Eben absolut jede und jeden.

Ein erschreckender Gedanke für viele Menschen.

Was kann helfen gegen Gewalt?

Gewalt erkennen. Gewalt benennen. Gewalt abwehren.

Den Opfern beistehen.

Eine riesige Aufgabe?

Ja, ganz bestimmt. Eine Aufgabe, die sich in vielen kleinen Schritten und auch leichter mit einer guten Portion Glück bewältigen lässt.   Hier gibt es Hilfe.


www.sommertraum-im-schattenlicht.com ist eine private Selbsthilfe-Seite. Ich bin weder Ärztin noch Sozialpädagogin oder Psychologin.  Alle hier vorgestellten Wege und Informationen resultieren aus meinem eigenen Lebensweg, auf dem ich mir auch Fragen zum Umgang mit Gewalt stellen und Antworten finden musste.

Die Website kann und will fachkundige Beratung, Psychotherapie oder ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Im Gegenteil will die Seite dazu anregen und ermutigen, fachkundige Unterstützung aktiv zu suchen und zu nutzen. Entsprechend sind hier verschiedene Hilfestellen mit Link aufgelistet.  Beispielhaft natürlich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.